Wir suchen für unsere Auftraggeber Personal, treffen eine Vorauswahl und vermitteln dann den aus unserer Sicht passenden Bewerber zum jeweiligen Auftraggeber. Der Bewerber wird dann von diesem Auftraggeber noch einmal unter die Lupe genommen und, wenn alles passt, eingestellt.
Unsere Auftraggeber sind Arbeitgeber aller Art, zum Beispiel:
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Werden Sie zu einem deutschen Arbeitgeber vermittelt, wird die Vermittlung in der Regel durch Einlösen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines beglichen. Die Vermittlung ist dann für Sie kostenfrei.
Ohne Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder der Arbeitgeber trägt die Kosten für die Vermittlung oder die Vermittlung ist für Sie kostenpflichtig. Sie zahlen in monatlichen Raten, aber nur, wenn Sie vom vermittelten Arbeitgeber eingestellt werden. Welche der Möglichkeiten zutrifft, erfahren Sie im jeweiligen Stellenangebot
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Auch bei einer Vermittlung zu einem ausländischen Arbeitgeber innerhalb der EU kann ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein eingelöst werden. Ohne Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Vermittlung. In beiden Fällen ist die Vermittlung für Sie kostenfrei.
Seit 01.04.2012 können alle Arbeitssuchenden ab dem Zeitpunkt der Arbeitssuchendmeldung (z.B. sofort nach Erhalt der Kündigung) den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten. Ein Leistungsbezug und eine Wartezeit sind dafür nicht mehr notwendig.
Ihr Fallmanager entscheidet über Ihren Antrag nach Ermessen.
Empfänger von Arbeitslosengeld I haben nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug sogar einen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
Näheres dazu finden Sie in den Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit
Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie bei der Behörde beantragen, von der Sie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen. Meist genügt ein Anruf.
>> Telefonnummer von der Arbeitsagentur und dem Jobcenter in Ihrer Nähe finden
In einigen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Vermittlungsgebühr. Ansonsten ist die Vermittlung zu deutschen Arbeitgebern kostenpflichtig. Sie zahlen in monatlichen Raten, aber nur, wenn Sie vom vermittelten Arbeitgeber eingestellt werden.
Die Vermittlung zu ausländischen Arbeitgebern ist auch ohne Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kostenfrei. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber die Vermittlungsprovision.
Diese Information entnehmen Sie bitte unseren Stellenangeboten
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Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen Sie bitte vor oder sofort nach Ihrer Bewerbung. Nur so können wir Sie auch schnell vermitteln. Denn erst wenn wir genau wissen, ob Sie Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben, können wir Ihnen den zutreffenden Arbeitsvermittlungsvertrag zuschicken.
Haben Sie ein interessantes Stellenangebot gefunden, rufen Sie uns bitte an oder schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail zu.
Ohne ein passendes Stellenangebot können Sie sich gerne initiativ bewerben.
Ist eine Vermittlung vorgesehen, erhalten Sie von uns einen Arbeitsvermittlungsvertrag (per E-Mail, Fax oder persönlich).
Der Arbeitsvermittlungsvertrag ist die Basis einer Vermittlung. Wir benötigen ihn unterschrieben zurück, um Sie vermitteln zu können.
In der Regel erhalten Sie von uns gleich nach Unterzeichnung des Arbeitsvermittlungsvertrages die Kontaktdaten des interessierten Arbeitgebers.
Die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch übernehmen wir grundsätzlich nicht. Sie können eine Fahrtkostenerstattung vor der persönlichen Vorstellung dort beantragen, wo Sie Arbeitslosengeld I oder II erhalten.
Gemäß des Arbeitsvermittlungsvertrages informieren Sie uns bitte über:
Sollte für die Arbeitsaufnahme eine kostenpflichtige Unterkunft nötig sein, können Sie Trennungsgeld für die ersten sechs Monate bei der Behörde beantragen, von der Sie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten.
Erfolgte die Vermittlung auf Basis des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines, schicken Sie uns den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bitte im Original per Post zu, sobald Sie sicher sind, dass wir den richtigen Arbeitsplatz für Sie gefunden haben, spätestens jedoch sechs Wochen nach Arbeitsaufnahme.
Eine Weitergabe der Kontaktadresse an andere Unternehmen und Personen ist strikt untersagt.
Sollten Sie jemanden kennen, der ebenfalls an dem Stellenangebot interessiert ist, dann geben Sie ihm/ihr bitte unsere Kontaktdaten, damit er/sie sich bei uns bewerben kann.
Über steuerliche, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtlichte Sachverhalte geben wir keine verbindlichen Informationen an Sie weiter. Hier sollten Sie entsprechende Einrichtungen, Behörden, Krankenkassen etc. ansprechen.
Hier haben wir aber eine sehr interessante Broschüre für Sie gefunden:
>> Arbeiten in einem anderen Mitgliedsstaat
Ja, wir unterstützen Sie gerne durch eine Einstellungs- oder Vermittlungszusage, um an einer Fortbildung teilzunehmen.
Mögliche Fortbildungen sind zum Beispiel:
.Besonders bei unseren Stellenangeboten in den Niederlanden finden Sie als Voraussetzung den Begriff "VCA/SCC-Zertifikat". Das VCA/SCC-Zertifikat ist ein europäischer Pass für Arbeitssicherheit und ist Voraussetzung für den Einsatz auf Baustellen in Europa. Der einwöchige Kurs wird in vielen großen Städten in Deutschland angeboten. Die Kosten trägt meist die Behörde, von der Sie auch Arbeitslosengeld I oder II erhalten.
>> Mehr Informationen zum VCA/SCC-Zertifikat
Besitzen Sie dieses Zertifikat noch nicht, sind wir Ihnen gerne dabei behilflich.
Wann und wo ein VCA/SCC-Kurs stattfindet, finden Sie bei KURSNET
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