Günter Zisick Personal GmbH - Auftragsvermittlung - Personalvermittlung - Arbeitsvermittlung aus Oranienburg bei Berlin

Stellenangebote

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist Personalvermittlung?

Wir suchen für unsere Auftraggeber Personal, treffen eine Vorauswahl und vermitteln dann den aus unserer Sicht passenden Bewerber zum jeweiligen Auftraggeber. Der Bewerber wird dann von diesem Auftraggeber noch einmal unter die Lupe genommen und, wenn alles passt, eingestellt.

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Wer sind Ihre Auftraggeber?

Unsere Auftraggeber sind Arbeitgeber aller Art, zum Beispiel:

Um welche Art des Arbeitgebers es sich handelt, erfahren Sie im jeweiligen StellenangebotLink öffnet in einem neuen Fenster.

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Wer bezahlt die Vermittlung?

Werden Sie zu einem deutschen Arbeitgeber vermittelt, wird die Vermittlung in der Regel durch Einlösen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines beglichen. Die Vermittlung ist dann für Sie kostenfrei.

Ohne Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder der Arbeitgeber trägt die Kosten für die Vermittlung oder die Vermittlung ist für Sie kostenpflichtig. Sie zahlen in monatlichen Raten, aber nur, wenn Sie vom vermittelten Arbeitgeber eingestellt werden. Welche der Möglichkeiten zutrifft, erfahren Sie im jeweiligen StellenangebotLink öffnet in einem neuen Fenster.

Auch bei einer Vermittlung zu einem ausländischen Arbeitgeber innerhalb der EU kann ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein eingelöst werden. Ohne Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Vermittlung. In beiden Fällen ist die Vermittlung für Sie kostenfrei.

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Wann bekomme ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Seit 01.04.2012 können alle Arbeitssuchenden ab dem Zeitpunkt der Arbeitssuchendmeldung (z.B. sofort nach Erhalt der Kündigung) den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten. Ein Leistungsbezug und eine Wartezeit sind dafür nicht mehr notwendig.

Ihr Fallmanager entscheidet über Ihren Antrag nach Ermessen.

Empfänger von Arbeitslosengeld I haben nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug sogar einen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

Näheres dazu finden Sie in den Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für ArbeitLink öffnet in einem neuen Fenster

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Wie bekomme ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie bei der Behörde beantragen, von der Sie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen. Meist genügt ein Anruf.

>> Telefonnummer von der Arbeitsagentur und dem Jobcenter in Ihrer Nähe findenLink öffnet in einem neuen Fenster

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Ich bekomme keinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Können Sie mich trotzdem vermitteln?

In einigen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Vermittlungsgebühr. Ansonsten ist die Vermittlung zu deutschen Arbeitgebern kostenpflichtig. Sie zahlen in monatlichen Raten, aber nur, wenn Sie vom vermittelten Arbeitgeber eingestellt werden.

Die Vermittlung zu ausländischen Arbeitgebern ist auch ohne Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kostenfrei. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber die Vermittlungsprovision.

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Woher weiß ich, ob ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein benötige?

Diese Information entnehmen Sie bitte unseren StellenangebotenLink öffnet in einem neuen Fenster.

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Wann sollte ich den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen?

Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen Sie bitte vor oder sofort nach Ihrer Bewerbung. Nur so können wir Sie auch schnell vermitteln. Denn erst wenn wir genau wissen, ob Sie Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben, können wir Ihnen den zutreffenden Arbeitsvermittlungsvertrag zuschicken.

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Wie bewerbe ich mich bei Ihnen?

Haben Sie ein interessantes Stellenangebot gefunden, rufen Sie uns bitte an oder schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail zu.

Ohne ein passendes Stellenangebot können Sie sich gerne initiativ bewerben.

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Wie läuft die Vermittlung ab?

Ist eine Vermittlung vorgesehen, erhalten Sie von uns einen Arbeitsvermittlungsvertrag (per E-Mail, Fax oder persönlich).

Der Arbeitsvermittlungsvertrag ist die Basis einer Vermittlung. Wir benötigen ihn unterschrieben zurück, um Sie vermitteln zu können.

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Wann bekomme ich die Kontaktdaten des interessierten Arbeitgebers?

In der Regel erhalten Sie von uns gleich nach Unterzeichnung des Arbeitsvermittlungsvertrages die Kontaktdaten des interessierten Arbeitgebers.

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Werden mir die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch erstattet?

Die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch übernehmen wir grundsätzlich nicht. Sie können eine Fahrtkostenerstattung vor der persönlichen Vorstellung dort beantragen, wo Sie Arbeitslosengeld I oder II erhalten.

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Wie geht es nach der Vermittlung weiter?

Gemäß des Arbeitsvermittlungsvertrages informieren Sie uns bitte über:

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Werde ich bei einer Vermittlung weiterhin finanziell unterstützt?

Sollte für die Arbeitsaufnahme eine kostenpflichtige Unterkunft nötig sein, können Sie Trennungsgeld für die ersten sechs Monate bei der Behörde beantragen, von der Sie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten.

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Wann gebe ich Ihnen den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Erfolgte die Vermittlung auf Basis des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines, schicken Sie uns den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bitte im Original per Post zu, sobald Sie sicher sind, dass wir den richtigen Arbeitsplatz für Sie gefunden haben, spätestens jedoch sechs Wochen nach Arbeitsaufnahme.

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Ein Bekannter von mir hat ebenfalls Interesse an der ausgeschriebenen Stelle. Darf ich ihm die Kontaktdaten des Arbeitgebers weitergeben?

Eine Weitergabe der Kontaktadresse an andere Unternehmen und Personen ist strikt untersagt.

Sollten Sie jemanden kennen, der ebenfalls an dem Stellenangebot interessiert ist, dann geben Sie ihm/ihr bitte unsere Kontaktdaten, damit er/sie sich bei uns bewerben kann.

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Ich habe eine Frage zur Sozialversicherung im Ausland. Kann ich mich da an Sie wenden?

Über steuerliche, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtlichte Sachverhalte geben wir keine verbindlichen Informationen an Sie weiter. Hier sollten Sie entsprechende Einrichtungen, Behörden, Krankenkassen etc. ansprechen.

Hier haben wir aber eine sehr interessante Broschüre für Sie gefunden:

>> Arbeiten in einem anderen MitgliedsstaatLink öffnet in einem neuen Fenster

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Ich interessiere mich für eine ausgeschriebene Stelle, habe aber nicht die notwendige Qualifikation dafür. Können Sie mir da auch helfen?

Ja, wir unterstützen Sie gerne durch eine Einstellungs- oder Vermittlungszusage, um an einer Fortbildung teilzunehmen.

Mögliche Fortbildungen sind zum Beispiel:

Wann und wo Ihre gewünschte Weiterbildung stattfindet, finden Sie bei KURSNETLink öffnet in einem neuen Fenster.

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Was ist ein VCA/SCC-Zertifikat?

Besonders bei unseren Stellenangeboten in den Niederlanden finden Sie als Voraussetzung den Begriff "VCA/SCC-Zertifikat". Das VCA/SCC-Zertifikat ist ein europäischer Pass für Arbeitssicherheit und ist Voraussetzung für den Einsatz auf Baustellen in Europa. Der einwöchige Kurs wird in vielen großen Städten in Deutschland angeboten. Die Kosten trägt meist die Behörde, von der Sie auch Arbeitslosengeld I oder II erhalten.

>> Mehr Informationen zum VCA/SCC-ZertifikatLink öffnet in einem neuen Fenster

Besitzen Sie dieses Zertifikat noch nicht, sind wir Ihnen gerne dabei behilflich.

Wann und wo ein VCA/SCC-Kurs stattfindet, finden Sie bei KURSNETLink öffnet in einem neuen Fenster.

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